Meldung eines vermuteten Fehlverhaltens

Wenn Sie als externe Person oder als VAT Mitarbeitende einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex beobachten, haben Sie die Möglichkeit, sich an folgende Kontaktstelle zu wenden:

Als Mitarbeitende zusätzlich an

  • Ihren lokalen Manager oder die lokale Geschäftsleitung, oder
  • Ihre lokale Personalabteilung.
  • Abteilung Recht und Compliance
  • Internal Audit

Wie können Sie Ihr Bedenken melden?

Um ein Fehlverhalten zu melden, wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontaktinformationen.

Obwohl Englisch oder Deutsch die bevorzugten Sprachen sind, steht es Ihnen frei, in jeder anderen Sprache zu berichten.

Die Bedenken können natürlich auch anonym geäußert werden. Wir bitten Sie jedoch, eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme anzugeben, z. B. eine E-Mail oder eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Wann sollten Sie ein Problem melden?

Wenn Sie Folgendes beobachten:

  • eine Angelegenheit, die ein rechtliches Risiko oder ein Risiko für die VAT darstellt, z. B. in Bezug auf Compliance, Exportkontrolle, Geschäftsethik, Buchhaltungsfragen und Betrug oder andere schwerwiegende Verstöße gegen den VAT Verhaltenskodex;
  • Schwerwiegende Fehler des Managements oder der Mitarbeitenden bei der Anwendung der VAT Philosophie in Managementpraktiken, Geschäftsverhalten und Verhalten, auch in Bezug auf unangemessene Behandlung von Mitarbeitenden durch Parteien wie den direkten Vorgesetzten oder die Linienorganisation;
  • Diebstahl und Veruntreuung von Vermögenswerten und Geldern der VAT und damit Finanzbetrug, Lieferantenbetrug, Annahme von Schmiergeldern, Manipulationen der Buchführung, Verstöße gegen interne Buchführungskontrollen und Fragen der Rechnungsprüfung;
  • wenn Mitglieder der VAT oder Dritte, die im Namen der VAT handeln, Geschäftspartnern oder Amtsträgern unethische Spenden oder Geschenke und Bewirtungen zukommen lassen, sowie geschäftsethisches Fehlverhalten, wie Interessenkonflikte, Korruption und Bestechung oder Schmiergeldzahlungen;
  • schwerwiegende Verstöße gegen das Kartellrecht oder den fairen Handel, Spionage oder Sabotage und Verstöße gegen die Informationssicherheit.

Was geschieht mit Ihrer Meldung?

Wenn Sie ein mutmaßliches Fehlverhalten melden, werden die Informationen vom zuständigen VAT Vertreter (in der Regel von der Compliance-Abteilung) bewertet, um herauszufinden, ob:

  • das gemeldete Verhalten aufgetreten ist und ob es sich um ein Fehlverhalten handelt;
  • eine umfassende Untersuchung der Angelegenheit angemessen ist;

Sobald die Bewertung erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Vorwurf untersucht.

Im Falle eines bestätigten Fehlverhaltens werden mögliche Sanktionen und/oder Abhilfemaßnahmen in Betracht gezogen und die Ergebnisse in geeigneter Weise dokumentiert.

Im Laufe der vorläufigen Bewertung und/oder Untersuchung können Sie kontaktiert werden, um weitere Einzelheiten mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen kann es sein, dass Sie nicht über die Ergebnisse der Untersuchung und die zur Vermeidung weiterer Vorfälle getroffenen Maßnahmen informiert werden. Mutmaßliches Compliance-Verhalten und die Ergebnisse von Untersuchungen sind Teil der Management- und Prüfungsberichte, die der Geschäftsführung von VAT, dem Prüfungsausschuss von VAT und dem Verwaltungsrat regelmäßig vorgelegt werden.

Anonymität und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Wichtig: Personen, die in gutem Glauben Fehlverhalten gemeldet oder an Untersuchungen teilgenommen haben, müssen weder Diskriminierung noch Vergeltungsmaßnahmen befürchten. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Sie aufgrund Ihrer Mitarbeit bei einem Fehlverhalten diskriminiert wurden oder Vergeltungsmaßnahmen ergriffen haben, ermutigen wir Sie, dies über das Compliance-Kontaktformular zu melden. Alle Angelegenheiten dieser Art werden streng vertraulich behandelt.